Infos

Ultraschall:

Rückmeldung nach Ende der Schwangerschaft

Uns interessiert, was aus unseren Patientinnen wird! Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns nach der Schwangerschaft Informationen zum weiteren Verlauf und der Geburt Ihres Kindes zukommen lassen. Sie können hierfür unser Online-Rückmeldesystem nutzen.

NIPT:

Diagnostische Punktionen:

Allgemeines zum Ultraschall

fetales Profil in der 22. Woche

fetales Profil 22 SSW

ungeborenes Kind 13. Woche

Scheitel-Steiß-Länge 13 SSW

Fetales Herz 28. Woche

fetales Herz 22 SSW

Mütterliche Arteria uterina

Blutfluss Nabelschnur

Bei der Ultraschalluntersuchung handelt es sich um eine sogenannte nichtinvasive Maßnahme, das heißt, es wird eine Untersuchung durchgeführt, bei der der Körper der Patientin bzw. im Fall einer Schwangerschaft von Mutter und ungeborenem Kind nicht verletzt wird. Hierbei werden Schallwellen benutzt, deren Frequenz im Bereich zwischen 2,5 MHz und 15 MHz liegen. In Deutschland werden derzeit drei Ultraschalluntersuchungen bei jeder Schwangerschaft angeboten:

  I. Untersuchung	 9.-12. SSW
 II. Untersuchung	19.-22. SSW
III. Untersuchung	29.-32. SSW

Durch Ultraschall haben wir die Möglichkeit, Untersuchungen praktisch nebenwirkungsfrei durchzuführen. Im Bereich der Schwangerschaftsbetreuung bedeutet dies, dass eine Schädigung des ungeborenen Kindes mit den hier benutzten Methoden nicht zu erwarten ist.

Mit der Ultraschalluntersuchung haben wir die Möglichkeit, die Entwicklung des ungeborenen Kindes während der gesamten Schwangerschaft zu beurteilen. Diese Untersuchungen werden üblicherweise im zweidimensionalen sogenannten B-Bild durchgeführt.

Neben der B-Bild-Darstellung haben wir die Möglichkeit, mit der sogenannten farbcodierten Dopplersonographie Untersuchungen der mütterlichen und fetalen Gefäße und insbesondere auch des fetalen Herzens durchzuführen.

Ziel der Ultraschalluntersuchungen ist es, Informationen über die Schwangerschaft und die Situation des ungeborenen Kindes zu erhalten. Dies dient unter anderem dem Zweck, Gefährdungen des ungeborenen Kindes zu erkennen und eventuell hilfreich einzugreifen, z.B. durch Behandlungen innerhalb der Gebärmutter (z.B. Bluttransfusionen), Vorbereitung einer Behandlung außerhalb der Gebärmutter (z.B. bei bestimmten Herzfehlern), oder durch das Vorbereiten von Entscheidungen zu Geburtsart, -ort und –zeitpunkt. Die Untersuchung kann jedoch auch dazu führen, dass eine Schwangere (und ihr nahestehende Personen) über Probleme des ungeborenen Kindes informiert werden. Manche von diesen sind leichter und behandelbarer Art (z.B. Lippenspalte), manche allerdings sind eventuell nicht behandelbar oder sogar mit dem Leben nach der Geburt nicht vereinbar. In den meisten Fällen hat die Ultraschalluntersuchung jedoch die Funktion, der Schwangeren das zu bestätigen, was sie sowieso vermutete: nämlich dass bei ihrem ungeborenen Kind keine erkennbaren Probleme vorliegen.

Ein wesentliches Problem besteht jedoch darin, dass die Untersuchung von begrenzter Aussagekraft ist.

Im Bereich der Schwangerschaft ist dies unter anderem dadurch bedingt, dass bei erschwerten Untersuchungsbedingungen (z.B. bei wenig Fruchtwasser, starker Unterhautfettschicht) durchaus Erkrankungen oder Fehlbildungen des Kindes nicht dargestellt werden können; auch sind bestimmte Veränderungen nicht in jeder Phase der Schwangerschaft darstellbar. Insbesondere muss auch darauf hingewiesen werden, dass bei der alleinigen Ultraschalluntersuchung Chromosomenanomalien (z.B. Trisomie 21, Down Syndrom) nicht sicher erkannt werden können, da solche Zustände nicht notwendigerweise mit Auffälligkeiten der Organe einhergehen müssen. Informationen über weitergehende Untersuchungen, die diese und andere Erkrankungen erfassen, werden Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt. Auch bei sorgfältigster Untersuchung kann jedoch vom untersuchenden Arzt niemals Garantie dafür übernommen werden, dass Ihr Kind wirklich „gesund“ ist.

Auch im Bereich der gynäkologischen Ultraschalluntersuchung ist es durchaus möglich, dass – je nach Art der gesuchten Erkrankung – manche Veränderungen nicht unbedingt erkannt oder sicher eingeordnet werden können.

Uns interessiert, was aus den Patientinnen wird, die wir untersuchen. Wir würden Sie daher bitten uns zu gestatten, bei anderen Sie behandelnden Ärzten oder bei Ihnen selber nach Ende einer Schwangerschaft oder eventuellen operativen Maßnahmen Nachbefragungen durchzuführen und die Daten zu wissenschaftlichen Auswertungen zu benutzen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie selber evtl. vom Ausgang Ihrer Schwangerschaft Mitteilung machen könnten. Sie können hierfür unser Online-Rückmeldesystem nutzen.